Berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen

2023
Eingabeform: Projekt
Adressat: Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)

angenommen 145 16


Thema: Strafvollzug

Inhalt:

Die Jugendsession fordert die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) auf, sich für die Einführung von Massnahmen einzusetzen, um die Wiedereingliederung von ehemaligen Strafgefangenen in die Berufswelt zu erleichtern. 

Die Wiedereingliederung wird durch vier Maßnahmenbereiche konkretisiert: Annäherung an die Berufswelt, Einsätze in Unternehmen, Ausbildung der Häftlinge und Partnerschaften mit Unternehmen zur Beschäftigung von ehemaligen Häftlingen.


Begründung:

Dennoch hat es seine Schwächen. Nach einer eingehenden Untersuchung des Themas haben wir beschlossen, uns auf die berufliche Wiedereingliederung zu konzentrieren. In der Tat gibt es in diesem Bereich einige Lücken. Unsere Petition zielt darauf ab, die Situation in Schweizer Gefängnissen in diesem Bereich zu verbessern. Zunächst einmal ist es notwendig, die Möglichkeit zu schaffen, eine spezialisierte Betreuung durch einen Berufsberater zu integrieren, um eine bessere berufliche Wiedereingliederung der Häftlinge zu fördern. Dieser wird sie bei der Arbeitssuche sowie bei der Erstellung eines beruflichen Bewerbungsdossiers, das ihren persönlichen Fähigkeiten entspricht, anleiten. Zweitens: Um eine bessere berufliche Wiedereingliederung zu fördern, schlagen wir vor, den Häftlingen drei Arten von Ausbildungen zur Auswahl vorzuschreiben. Personen, die nicht die gesamte Zeit der Ausbildung bleiben, werden nicht daran teilnehmen. Die erste wird die Form einer Willkommensklasse haben, um die Regionalsprache zu erlernen. Bei den beiden anderen handelt es sich um Berufsausbildungsabschlüsse oder qualifizierte Ausbildungen, die es den Häftlingen ermöglichen, nach ihrer Inhaftierung zu arbeiten. Eine wird im administrativen Bereich fortgesetzt, während die zweite auf handwerkliche Fähigkeiten ausgerichtet sein soll. Die Auswahl der Ausbildungen obliegt den Kantonen, je nach verfügbaren Plätzen. Des Weiteren wünschen wir uns die Einführung von Missionen für Personen in Haft. Diese sollen in handwerklichen Bereichen (z.B. Bauernhof, Elektrizität, Schreinerei), vorrangig in einem externen Unternehmen, stattfinden. Dort werden sie ausgebildet und eventuell später beschäftigt, was für den Ausbildungsbetrieb einen Vorteil darstellt. Auch Branchen, in denen ein Personalmangel herrscht, sind zu bevorzugen. Darüber hinaus ist es wünschenswert, Möglichkeiten für Partnerschaften zwischen Strafvollzugsanstalten und bestimmten Unternehmen zu schaffen. Dies ermöglicht eine bessere Rehabilitation der Gefängnisinsassen in der Arbeitswelt, um ihnen ein stabiles und sicheres zukünftiges Leben zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir Mittel wie Steuerabzüge oder eine staatliche Garantie für eine Entschädigung einsetzen. Dies wird nicht nur den ehemaligen Strafgefangenen zugutekommen, sondern auch der Allgemeinheit, da es in bestimmten Bereichen, in denen Arbeitskräfte fehlen, zu einem Zuwachs an Arbeitskräften führen wird. Es ist auch wichtig, Unternehmen für das Gefängnismilieu zu sensibilisieren, um den Inhaftierten bessere Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten. Schließlich ist es für unsere Gesellschaft wichtig, dass Menschen, die eine Freiheitsstrafe verbüßt haben, in ein möglichst normales Leben zurückkehren können. Die oben genannten Maßnahmen bieten eine moderne und marktgerechte Verbesserung im Bereich der beruflichen Wiedereingliederung. Wir freuen uns sehr über die Annahme eines solchen Maßnahmenpakets.


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Anhänge

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